Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Aufenthalt in unserem Altenpflegeheim?
Die Kosten variieren je nach Pflegegrad. Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Einzelzimmer Doppelzimmer
Pflegegrad 1 2.292,15 Euro pro Monat 2.261,12 Euro pro Monat
Pflegegrad 2 2.565,93 Euro pro Monat 2.534,90 Euro pro Monat
Pflegegrad 3 3.057,82 Euro pro Monat 3.026,79 Euro pro Monat
Pflegegrad 4 3.570,70 Euro pro Monat 3.539,67 Euro pro Monat
Pflegegrad 5 3.800,67 Euro pro Monat 3.769,65 Euro pro Monat
sehen Sie hier wie viel der Kosten von der Pflegekasse übernommen werden
Wie hoch sind die Kosten und wie setzen sie sich zusammen?
Generell variieren die Kosten je nach Pflegeeinrichtung und Pflegesatz.
Sie setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen:
Pflege und Betreuung
Unterkunft und Verpflegung
Investitionskosten (dazu zählen z.B. Kosten für Instandhaltung, Innenausstattung, Gebäudemiete etc.)
Daraus ergeben sich folgende Beträge für ein Einzelzimmer
Pflegegrad 1 75,35 pro Tag ≙ 2.292,15 Euro pro Monat (30,42 x 75,35 Euro)
Pflegegrad 2 84,35 pro Tag ≙ 2.565,93 Euro pro Monat (30,42 x 84,35 Euro)
Pflegegrad 3 100,52 pro Tag ≙ 3.057,82 Euro pro Monat (30,42 x 100,52 Euro)
Pflegegrad 4 117,38 pro Tag ≙ 3.570,70 Euro pro Monat (30,42 x 117,38 Euro)
Pflegegrad 5 124,94 pro Tag ≙ 3.800,67 Euro pro Monat (30,42 x 124,94 Euro)
sowie folgende Beträge für ein Doppelzimmer
Pflegegrad 1 74,33 pro Tag ≙ 2.261,12 Euro pro Monat (30,42 x 74,33 Euro)
Pflegegrad 2 83,33 pro Tag ≙ 2.534,90 Euro pro Monat (30,42 x 83,33 Euro)
Pflegegrad 3 99,50 pro Tag ≙ 3.026,79 Euro pro Monat (30,42 x 99,50 Euro)
Pflegegrad 4 116,36 pro Tag ≙ 3.539,67 Euro pro Monat (30,42 x 116,36 Euro)
Pflegegrad 5 123,92 pro Tag ≙ 3.769,65 Euro pro Monat (30,42 x 123,92 Euro)
Was sind die Pflegegrade (früher Pflegestufen) und welche gibt es?
Die Pflegegrade lösen seit dem 1.1.2017 die Pflegestufen ab.
Pflegebedürftige die bereits einer Pflegestufe zugewiesen waren, werden automatisch in einen Pflegegrad eingestuft.
Es gibt 5 Pflegegrade, die sich im Ausmaß der Hilfebedürftigkeit bzw. Alltagskompetenz unterscheiden.
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
an die pflegerische Versorgung
Wer und nach welchen Kriterien entscheidet welcher Pflegerad dem Pflegebedürftigem zugeteilt wird?
Welcher Pflegerad die passende ist, wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beurteilt. Maßgebliches Kriterium für die Einteilung ist dabei vor allem das Ausmaß der noch vorhandenen Selbstständigkeit.
Die Einteilung in einen Pflegegrad muss, falls bisher noch keine Einteilung in ein Pflegestufe vorlag, bei den
jeweiligen Pflegekassen beantragt werden.
Nach Antragstellung wird der MDK den Pflegebedürftigen begutachten. Die Pflegekassen teilen anhand dieses Gutachtens den Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad ein.
Was zahlen die Pflegekassen?
Aktuell übernehmen die Pflegekassen je nach Pflegegrad folgende Beträge
für die stationäre Pflege (nach § 43 SGB IX):
Pflegegrad 1 125,- Euro pro Monat
Pflegegrad 2 770,- Euro pro Monat
Pflegegrad 3 1.262,- Euro pro Monat
Pflegegrad 4 1.775,- Euro pro Monat
Pflegegrad 5 2.005,- Euro pro Monat
Die Kurzzeitpflege von Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2-5 wird mit 1.612,- Euro pro Kalenderjahr durch die Pflegekasse übernommen. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf max. 8 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. (§ 42 SGB XI Kurzzeitpflege)
Die Anträge zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit müssen von Ihnen bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt werden.
Es resultieren folgende tatsächliche Kosten:
Tatsächliche Kosten für ein Einzelzimmer
Pflegegrad 1 2.292,15 € - 125,00 € = 2.167,15 € pro Monat
Pflegegrad 2 2.565,93 € - 770,00 € = 1.795,93 € pro Monat
Pflegegrad 3 3.057,82 € - 1.262,00 € = 1.795,82 € pro Monat
Pflegegrad 4 3.570,70 € - 1.775,00 € = 1.795,70 € pro Monat
Pflegegrad 5 3.800,67 € - 2.005,00 € = 1.795,67 € pro Monat
Tatsächliche Kosten für ein Doppelzimmer
Pflegegrad 1 2.261,12 € - 125,00 € = 2.136,12 € pro Monat
Pflegegrad 2 2.534,90 € - 770,00 € = 1.764,90 € pro Monat
Pflegegrad 3 3.026,79 € - 1.262,00 € = 1.764,79 € pro Monat
Pflegegrad 4 3.539,67 € - 1.775,00 € = 1.764,67 € pro Monat
Pflegegrad 5 3.769,65 € - 2.005,00 € = 1.764,65 € pro Monat
Ihre Frage war nicht dabei oder es bestehen andere Unklarheiten? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Stand 02.05.2017